Psychotherapie, Selbsterfahrung und Persönlichkeitsentwicklung 
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Claudia Kurz

 

Erstgespräch

Das Erstgespräch dient einem ersten unverbindlichen Kennenlernen. Wir besprechen ihr Anliegen, mögliche Therapieziele, die Rahmenbedingungen sowie organisatorische Belange der Therapie. Sie werden mich und meine Arbeitsweise kennenlernen und können herausfinden, ob Sie sich wohlfühlen. Die Therapie beginnt nachdem wir uns für die gemeinsame Arbeit entschieden haben. Das Erstgespräch dauert 50 Minuten und es gilt das übliche Honorar.

Sozialtarife sind in Einzelfällen nach Absprache möglich. Eine Rückverrechnung mit der Krankenkasse ist nicht möglich.

Die Preise für Gruppentherapie richten sich nach Häufigkeit und Dauer der Gruppe. Preise für aktuelle Gruppenangebote finden Sie unter Aktuelles.


Absageregelung

Natürlich gibt es Gründe, warum ein Termin nicht eingehalten werden kann. Ich bitte Sie den vereinbarten Termin rechtzeitig bis zu 24 Stunden im Voraus abzusagen, da ich Ihnen ansonsten das vereinbarte Honorar in Rechnung stellen muss.


Intervalle und Dauer

Die Therapieeinheiten sind mit einer Dauer von 50 Minuten festgelegt. Während des Erstgesprächs werden wir die für Sie individuell passenden Intervalle der Therapiesitzungen besprechen. Beim Festlegen der Dauer des Therapieprozesses vertrete ich den Leitsatz: "So kurz wie möglich, so lange wie nötig!" .... und .... Psychotherapie basiert auf Freiwilligkeit.


Verschwiegenheitspflicht

Psychotherapeut*innen sind laut §15 des Psychotherapiegesetzes zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet.Diese Verschwiegenheitspflicht gilt während und nach Abschluss der Psychotherapie. 

Eine Verletzung der Verschwiegenheitspflicht kann nur dann entschuldbar sein, wenn dadurch in einer Notlage bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung ein unmittelbar drohender Nachteil von sich oder anderen abgewendet werden kann.


In Ausbildung unter Supervision

Der Status "Psychotherapeut in Ausbildung unter Supervision" berechtigt zur eigenverantwortlichen psychotherapeutischen Arbeit mit Klient*innen und wird nach Absolvierung aller wesentlichen Teile der Psychotherapieausbildung verliehen. Während dieser Zeit ist der/die Therapeut*in zu intensiver Supervision verpflichtet.